Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wolpi’s Schneeschuhverleih
1 Schneeschuhverleih / Verleih von Schneeschuhzubehör
1.1 Allgemeines
Die Schneeschuhe werden zu bestimmungsgemäßen Gebrauch, zum Gehen auf schneebedeckten Gelände verliehen.
Der Entleiher/in von Schneeschuhen verpflichtet sich, die Schneeschuhe fürsorglich und schonend zu behandeln.
Ein Gehen mit den angeschnallten Schneeschuhen ist auf schneefreien Flächen und Wegen nicht erlaubt. Die Schneeschuhe erfordern eine Mindestschneehöhe von fünf cm.
1.2 Eigentumsvorbehalt
Die Mietgegenstände bleiben während des Mietzeitraumes und bis zur vollständigen Rückgabe ausschließlich Eigentum von Wolpi’s Schneeschuhverleih.
1.3 Reservierungen
Schneeschuhe können bei Wolpi’s Schneeschuhverleih per Telefon, Telefax, Brief oder eMail reserviert werden. Ihre Reservierung ist erst durch Bestätigung, also durch eine Rückantwort, von Wolpi’s Schneeschuhverleih wirksam. Storniert der Kunde seine Reservierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Verleihbeginn, so werden € 15.- Bearbeitungsgebühr per Rechnung erhoben. Dieser Betrag wird dem Kunden bei einem späteren Verleihvorgang angerechnet. Reservierungen, die nach 18:00 Uhr bei Wolpi’s Schneeschuhverleih eingehen, können für den folgenden Tag nicht mehr garantiert werden. Reservierungen werden am selben Tag bearbeitet, sofern diese bis 18:00 Uhr bei Wolpi’s Schneeschuhverleih eintreffen.
1.4 Verleihdauer
Die Mindestverleihdauer beträgt einen Kalendertag. Die Verleihdauer ist auf dem Verleihvertrag aufgeführt. Gerne kann der Kunde die Schneeschuhe am Vortag ab 16:30 Uhr übernehmen, soweit Schneeschuhe vorhanden sind. Ein Anspruch/Anrecht hierauf besteht nicht. Die Schneeschuhe können am Folgetag bis 09:00 Uhr zurückgeben werden. Wird die im Verleihvertrag genannte Verleihdauer überschritten so ist für einen weiteren Tag die Verleihgebühr zu entrichten.
1.5 Bezahlung
Die Mietgebühr ist vor dem Verleihen bei Übergabe der Schneeschuhe zu entrichten. Die Verleihgebühr berechnet sich aus der Verleihdauer.
1.6 Kaution
Der Entleiher entrichtet eine Kaution, wie in der gültigen Preisliste angegeben. Die Kaution bekommt der Entleiher bei Rückgabe der Schneeschuhe zurück erstattet, soweit keine Beschädigungen, keine mutwillige, absichtliche Beschädigung vorliegt oder die Verleihdauer nicht überschritten wird. Alternativ kann der Entleiher auch seinen Personalausweis/Reisepass hinterlegen.
1.7 Auflagen für den Kunden
Der Entleiher verpflichtet sich, Natur und Wildtiere zu schonen, keine Zäune / Bäume etc. zu beschädigen und Absperrungen zu beachten.
Der Entleiher ist sich bewusst, dass Schneeschuhwandern in winterlicher Berglandschaft gewisse Risiken mit sich bringt. Der Kunde trägt hierfür das alleinige Risiko. Diese Risiken können unter anderen Nebel, Schneefall, Sturm, Lawinen etc. sein. Der Entleiher wird durch die AGB aufgefordert, vor der Schneeschuhwanderung den bayerischen Lawinenlagebericht genau zu studieren.
Die Schneeschuhe von Wolpi’s Schneeschuhverleih sind für den Einsatz im bayerischen Voralpengebiet geeignet.
Der Entleiher verpflichtet sich, die Schneeschuhe nicht weiter zu verleihen.
Die Verwendung der Schneeschuhe geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung des Entleihers. Haftungsansprüche jeglicher Art an den Verleiher und jeweilige Folgeansprüche sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Entleiher bestätigt dies durch die Unterschrift auf dem Verleihvertrag.
Die Schneeschuhe werden persönlich einem Mitarbeiter / oder einer im Auftrag von Wolpi’s Schneeschuhverleih tätigen Person zurück gegeben.
Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Gebrauch des Materials entstehen, übernimmt der Verleiher nicht. Der Verleiher übernimmt auch keine Haftung für offene oder verdeckte Schäden und Mängel am Material.
Die Schneeschuhe werden in einem gereinigten Zustand verliehen. Der Entleiher verpflichtet sich, die Schneeschuhe in einem sauberen und gereinigtem Zustand zurückzugeben.
Beschädigungen sind bei Rückgabe der Schneeschuhe unverzüglich mitzuteilen.
Bei Verlust und Beschädigung haftet der Entleiher. Wolpi’s Schneeschuhverleih verleiht neue für die jeweilige Saison eingekaufte Schneeschuhe.
Werden die Schneeschuhe mutwillig und absichtlich beschädigt, so muß der Kunde den Wiederbeschaffungswert der Schneeschuhe ersetzen. Dies ist bei neuen Schneeschuhe der Kaufpreis der Schneeschuhe.
1.8 Lieferservice
Wolpi’s Schneeschuhverleih liefert an den Entleiher bzw. holt vom Entleiher auf Anfrage die reservierten Schneeschuhe in einem Umkreis von 5 km um Bad Tölz zum Verleihpreis. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Gegen einen Aufpreis von €10.- werden die Schneeschuhe auch bis zu einem Umkreis von 20 km um Bad Tölz geliefert. Der Lieferservice wird bei der Reservierung der Schneeschuhe vom Entleiher angegeben.
2 Gemeinsame Schneeschuhwanderungen
Der/Die Teilnehmer/In von Schneeschuhwanderungen nimmt bei einer gemeinsamen Schneeschuhwanderung auf eigenes Risiko teil.
Die Mindestteilnehmerzahl zu einer Schneeschuhwanderung beträgt 4 Personen. Für die Versicherung der Teilnehmer sind diese selbst verantwortlich.
Der Schneeschuhguide von Wolpi’s Schneeschuhverleih ist selbstverständlich haftpflichtversichert.
2.1 Anmeldung zu einer gemeinsamen Schneeschuhtour
Anmeldungen zu Wolpi’s gemeinsamen Schneeschuhtouren erfolgen nur schriftlich, per eMail oder Fax. Auf der Anmeldung, die auch formlos erfolgen kann, muß die komplette Adresse mit Telefonnummer, nach Möglichkeit auch die Mobilfunktelefonnummer des Kunden aufgeführt sein.
Weiterhin ist der Tag und das Datum, an dem die gemeinsame Schneeschuhtour durchgeführt wird, anzugeben.
Anmeldungen zu einer Schneeschuhwanderung werden am Vortag bis 13:00 Uhr berücksichtigt.
Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde seine Kondition für eine vier bis sechs Stunden
dauernde Bergtour.
Anmeldung per Telefon können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde Wolpi’s Schneeschuhverleih ermöglicht, per Bankeinzug den Betrag vom Konto des Kunden vor Tourstart abzubuchen.
Sagt der Kunde seine Teilnahme inerhalb von 24 Stunden vor Tourstart ab, so werden diesem Stornogebühren von 50 % der Tourkosten in Rechnung gestellt.
2.2 Bezahlung
Der Teilnehmer an einer gemeinsamen Schneeschuhwanderung muss bis zum Vortag den Teilnehmerbetrag bezahlen. Dies kann durch Zahlungseingang am Konto, bei der HypoVereinsbank Bad Tölz, Kontonummer 385 208 278 BLZ 700 25 175 oder durch Barzahlung in dem Kontaktbüro erfolgen. Wird eine Schneeschuhwanderung abgesagt oder verschoben, so bekommt der Teilnehmer den bezahlten Betrag erstattet. Der Teilnehmer bekommt mit dem Zahlungseingang eine Anmeldebestätigung mit Anfahrtsbeschreibung zum Treffpunkt ausgehändigt.
2.3 Dauer einer gemeinsamen Schneeschuhwanderung
Die Dauer einer gemeinsamen Schneeschuhwanderung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dies können unter anderem sein: Wettersituation, Witterung, Lawinenlage, Kondition der Teilnehmer, Schneeverhältnisse.
Der Guide der Schneeschuhwanderung behält sich das Recht vor, jederzeit die gemeinsame Schneeschuhwanderung abzubrechen, wenn dies die jeweilige Situation erfordert. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine Erstattung der Teilnehmergebühr, wenn diese nach Beginn der Tour von Gründen abgebrochen wird, die nicht von Wolpi’s Schneeschuhverleih zu vertreten sind.
2.4 Anforderungen an die Teilnehmer
Der Teilnehmer an einer gemeinsamen Schneeschuhtour bestätigt durch seine Anmeldung, dass seine Kondition und Gesundheit das Gehen in winterlicher Berglandschaft zulässt.
Der Teilnehmer reist zum Treffpunkt selbst an.
3 Download von GPS-Tracks für Schneeschuhtouren
3.1 Folgeschäden
Wolpi’s Schneeschuhverleih akzeptiert in keiner Art und Weise Ansprüche für Folgeschäden aus der direkten oder indirekten Nutzung, auch dem Download von GPS Tracks oder anderen darin enthaltenen Informationen.
3.2 GPS-Navigation als ergänzendes Hilfsmittel
Die Navigation mit einem GPS Gerät ist als ein ergänzendes und sinnvolles Hilfsmittel gedacht. Das GPS Gerät zeigt Ihnen zu Ihrer Entscheidungsfindung hilfreiche und unterstützende Informationen an. Diese Informationen sind direkt von der Bedienung des GPS Gerätes abhängig. Diese Information alleine sind nicht hinreichend, Entscheidungen zu treffen. Das GPS Gerät ist als ein hervorragendes Navigationshilfsmittel zu verstehen. Es ersetzt nicht den gesunden Menschenverstand und Ihre sorgfältige Orientierung in der Berglandschaft.
Das GPS Gerät benutzt das „global positioning system“ auch abgekürzt GPS genannt, das von der US-Regierung betrieben wird. Wolpi’s Schneeschuhverleih hat keinen Einfluss auf den Betrieb dieses Systems. Die US Regierung kann das System ohne Vorankündigung jederzeit beeinträchtigen oder ganz abgeschalten.
4 Datenschutz
Unsere Kundendaten werden gespeichert. Diese werden streng vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Auf Wunsch werden Ihre gespeicherten Daten gelöscht.
5 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz von Wolpi’s Schneeschuhverleih. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung alsbald durch eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, welche dem mit der unwirksamen oder undurchführbare Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen der AGBs bedürfen der Schriftform.
Bad Tölz, 27. November 2009
Wolpi’s Schneeschuhverleih